Verrichtungsgehilfe

Verrichtungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe,
 
im bürgerlichen Recht Hilfsperson, für deren unerlaubte Handlungen gegenüber einem Dritten derjenige, für den sie tätig geworden ist (Geschäftsherr), Schadensersatz leisten muss (§ 831 BGB). Verrichtungsgehilfe ist die Hilfsperson dann, wenn der Geschäftsherr ihr die Verrichtung aufgetragen hat, ihr gegenüber weisungsbefugt ist und die schädigende Handlung in einem inneren Zusammenhang mit der aufgetragenen Verrichtung steht. Es genügt, wenn der Verrichtungsgehilfe objektiv widerrechtlich gehandelt hat; Verschulden braucht bei ihm nicht vorzuliegen. Der Geschäftsherr kann die Schadensersatzpflicht aber abwenden, indem er beweist, dass er bei der Auswahl oder Überwachung des Verrichtungsgehilfen oder bei der Beschaffung der nötigen Arbeitsmittel die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre. An diesen Entlastungs- oder Exkulpationsbeweis werden strenge Anforderungen gestellt; bei Großbetrieben z. B. ist eine ordnungsgemäße Organisation nachzuweisen. Zur Haftung eines Gehilfen im Rahmen eines vertraglichen Schuldverhältnisses Erfüllungsgehilfe.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verrichtungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Verrichtungsgehilfe — im Sinn des BGB derjenige, der von einem Geschäftsherrn zu einer Verrichtung bestellt ist. Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den der V. in Ausführung (nicht gelegentlich) der Verrichtung einem anderen außerhalb eines Vertragsverhältnisses …   Lexikon der Economics

  • Entlastungsbeweis — ⇡ Verrichtungsgehilfe, ⇡ Gefährdungshaftung …   Lexikon der Economics

  • Gehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das… …   Deutsch Wikipedia

  • Besorgungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfen — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfenhaftung — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfin — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Komplizenschaft — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

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